Das Familienrecht ist nicht nur durch zahlreiche Gesetze und Leitlinien geprägt, sondern auch durch eine ständig steigende Anzahl von gerichtlichen Entscheidungen, die es immer im Blick zu haben gilt. Daneben verlangt die familienrechtliche Fallbearbeitung vom Rechtsanwalt aber auch eine gehörige Portion an Einfühlungsvermögen sowie taktischer Klugheit.
Aufgrund meiner über 15-jährigen Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet und dem Erwerb der zusätzlichen Qualifikation als Fachanwalt für Familienrecht im Jahr 2003 verfüge ich über die besondere Expertise, um Sie auf diesem Gebiet in allen in Betracht kommenden Angelegenheiten außergerichtlich und vor Gericht sachgerecht, effizient und kompetent zu beraten und zu vertreten. Dazu gehören beispielsweise:
• Verfahren in Ehesachen,
• Unterhaltssachen
• Kindschaftssachen, betreffend beispielsweise die elterliche Sorge,
den Umgang, alle Fragen rund um das Thema Wechselmodell
sowie Verfahren bei Gefährdung des Kindeswohls
• Abstammungs- und Adoptionssachen,
• Angelegenheiten betreffend die Ehewohnung und des Haushalts,
• Gewaltschutzsachen
• Güterrechtsangelegenheiten,
• Verfahren in Lebenspartnerschaftssachen
• Verfahren nach dem TSG (Transsexuellengesetz)
Zu meiner Beratungstätigkeit gehört selbstverständlich auch die Prüfung, inwieweit eine Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung in Betracht kommt beziehungsweise ob ein Antrag auf Beratungs-oder Verfahrenskostenhilfe Aussicht auf Erfolg hat.
Rufen Sie einfach an oder nutzen Sie das Kontaktformular, um einen Termin zu vereinbaren. In der Regel ist dies binnen weniger Tage möglich, in Eilfällen auch sofort! ■
Das Wohn- und Gewerbemietrecht ist ein weiterer langjähriger Tätigkeitsschwerpunkt in meiner Kanzlei. Wohl fast jeder wird irgendwann einmal mit Problemen konfrontiert, die dieses Rechtsgebiet berühren.
Egal, ob ein Mietvertrag oder die Nebenkostenabrechnung zu prüfen ist, ob eine Mieterhöhung ansteht, Mietmängel bestehen oder Streit über die Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses entsteht: Sie können von meiner über 15-jährigen Erfahrung auf diesem Gebiet profitieren.
Selbstverständlich berate und vertrete ich auch Vermieter außergerichtlich als auch im Prozess. Besonderen Wert lege ich auf die konsequente Durchsetzung von titulierten Forderungen oder Räumungstiteln im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zu meiner Beratungstätigkeit gehört auch die Prüfung, inwieweit eine Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung in Betracht kommt beziehungsweise ob ein Antrag auf Beratungs- oder Verfahrenskostenhilfe Aussicht auf Erfolg hat.
Rufen Sie einfach an oder nutzen Sie das Kontaktformular, um einen Termin zu vereinbaren. In der Regel ist dies binnen weniger Tage möglich, in Eilfällen auch unverzüglich! ■